Welche Kosten kommen auf mich im Laufe der Therapie zu?

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben für eine Niederlassung (Versorgungsauftrag) ist eine Spezialisierung mit einer kassenärztlichen Zulassung in Deutschland nicht möglich. Daher können nur privatärztliche Behandlungen angeboten werden.

Die Kosten für die ärztliche Behandlung bei EvoCan setzen sich wie folgt zusammen:

  • Persönliches Erstgespräch in der Praxis ca. 95-105 € (einmalig)
  • Cannabis-Rezept für 30 Tage ca. 10 € (monatlich)
  • Ausführliche Online-Videosprechstunde inkl. Rezept ca. 85-95 € pro Quartal (alle 3 Monate)

Im Falle einer Therapieumstellung bei Patientenwunsch oder auftretenden Nebenwirkungen bieten wir zudem eine verkürzte Videosprechstunde an je nach Leistungsumfang zwischen 25 und 50 €. Hinzu kommen die Kosten des jeweiligen Präparats, die ebenfalls von Ihnen zu tragen sind.

Die Abrechnung erfolgt nach den Standards der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese anfallenden Kosten werden von privaten Krankenkassen teils erstattet. Nach Ihrer Behandlungsanfrage besprechen wir mit Ihnen, welche Therapie die passende für Sie ist. Hierfür fallen keinerlei Kosten für Sie an. Anschließend erfolgt das persönliche Erstgespräch, sowie durchschnittlich alle 3 Monate Folgetermine. Diese sind notwendig, um den rechtlichen Vorgaben nachzukommen im Sinne der Therapiekontrolle. Für die Ausstellung von Folgerezepten wird eine geringe Gebühr von ca. 10€ berechnet. Sonstige Kosten bei der fortlaufenden Behandlung fallen nicht an.

Ihre Rechnung erhalten Sie wenige Tage nach Ihrer privatärztlichen Behandlung per E-Mail. Diese werden von individuell erstellt und mehrmals auf Korrektheit Ihrer Daten überprüft.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Termine pünktlich wahrnehmen können. Unsere Sprechstunden sind eng getaktet, um Wartezeiten zu vermeiden, weshalb wir Verspätungen unbedingt vermeiden wollen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen im Falle einer Absage ab 24h vor dem geplanten Termin ein Ausfallhonorar in Höhe von 35,00€ in Rechnung stellen müssen.