Können die Kosten für eine Cannabis-Therapie von der Krankenkasse übernommen werden?

Die Kosten für die ärztliche Behandlung, des Präparats aus der Apotheke oder auch Gebühren für medizinische Verdampfer sind von privaten Krankenkassen grundsätzlich erstattungsfähig. Unsere Rechnungen werden nach den Standards der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Eine Garantie, dass Ihre Krankenversicherung für die Kosten vollständig oder teilweise aufkommt, können wir allerdings nicht geben. Vorraussetzung für die Übernahem der Gebühren sind eine ärztliche Verordnung, der Bezug des Arzneimittels über die Apotheke, die medizinische Notwendigkeit dieser Therapie, welche den Regeln der Schulmedizin entspricht, oder fehlende schulmedizinische Methoden oder Arzneimittel mit Aussicht auf Erfolg. 
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten ist das Verfahren leider komplizierter. Hier gilt nämlich der Genehmigungsvorbehalt. Für eine Übernahme der Kosten muss daher vor Therapiebeginn ein Antrag gestellt werden. Dieser darf laut aktueller Gesetzgebung nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. In der Realität ist dieser Anteil jedoch noch immer sehr hoch. Außerdem wird von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen vorausgesetzt, dass für die Krankheit keine andere allgemein anerkannte medizinische Leistung zur Verfügung steht, die Nebenwirkungen der Therapie eine Anwendung nicht empfehlenswert machen oder aus anderen individuellen Gründen die allgemein anerkannte Therapie nicht in Frage kommt.
Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Teilnahme an einer sogenannten Begleitstudie. Hierfür werden Patientendaten anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt, um Behandlungsdaten zum langfristigen Gebrauch von medizinischem Cannabis zu sammeln.
Aufgrund der Tatsache, dass die Behandlung durch EvoCan privatärztlich erfolgt, ist keine Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenkasse möglich. Ein Antrag kann nur durch niedergelassene Ärzte mit Kassensitz erfolgen. Allerdings können für die Beantragung einer Kostenübernahme Atteste und Gutachten für Krankenkassen bereitgestellt werden, die für die Anfrage zur Kostenübernahme durch einen niedergelassenen Arzt mit Kassensitz herangezogen werden kann.