Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema medizinisches Cannabis und zum Ablauf der Therapie bei EvoCan.
Die Privatarztpraxis EvoCan wurde im Jahr 2022 in Niederbayern von einem Ärzteteam gegründet, das sich auf die Behandlung mit cannabisbasierter Medizin spezialisiert hat. Wir unterstützen chronisch erkrankte Patienten auf ihrem Weg zur Behandlung mit medizinischem Cannabis. Durch die Kombination aus integrativer naturheilkundlicher Medizin und digitalisierten Abläufen mittels der modernen Telemedizin können wir unseren Patienten eine komfortable Behandlung ihrer Beschwerden ermöglichen.
Wir betreuen Patientinnen und Patienten mit den unterschiedlichsten Erkrankungen und begleiten sie durch den gesamten Prozess, um die von Ihnen benötigte Behandlung so sicher und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Ob Cannabinoide eine Therapieoption in Ihrem individuellen Fall sein könnten, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen ab.
Das breite therapeutische Spektrum von medizinischem Cannabis ermöglicht die Anwendung bei einer Vielzahl von Krankheitsbildern und Symptomen. Insbesondere bei chronischen Schmerzen, ADHS, Depressionen, Migräne und Schlafstörungen findet die Therapie Anwendung. Der Gesetzgeber hat deshalb darauf verzichtet, einzelne Indikationen aufzuführen. Cannabisblüten und -extrakte können für jede Indikation verordnet werden, wenn "eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht" oder wenn diese Leistung "im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes nicht zur Anwendung kommen kann". Allerdings muss die Eignung (also Indikation) in jedem Einzelfall durch den behandelnden Arzt geprüft sowie die Dosis bestimmt werden.
Bei schwerwiegenden länger andauernden physischen oder psychischen Beschwerden kann eine Cannabinoid-Therapie sinnvoll sein. Vorraussetzung ist, dass diese Beschwerden bisher nicht erfolgreich behandelt werden konnten oder die Behandlung mit den bisherigen Mitteln beispielsweise aufgrund von Nebenwirkungen nicht tolerierbar war. Die Cannabis-Therapie kann somit als Alternative oder auch im Sinne einer Ergänzung zur bestehenden Medikation eingesetzt werden. Als etablierte Indikationen für cannabisbasierte Medikamente gelten chronische – insbesondere neuropathische – Schmerzen, Clusterkopfschmerz, Spastik und schmerzhafte Muskelverspannungen bei MS, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Aber auch bei vielen weiteren entzündlichen Erkrankungen wie Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa und einigen psychiatrischen Erkrankungen wird Cannabis angewendet.
Bei Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung, Psychose oder eines schweren Herz- oder Nierenleidens sollte Cannabis nicht verordnet werden. Gleiches gilt für Schwangere und stillende Mütter. Bei jugendlichen Patienten besteht ein erhöhtes Langzeitrisiko für Psychosen aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Gehirnentwicklung, weshalb hier eine Cannabis-Therapie nur nach sorgfältiger Abwägung, Aufklärung und anhaltend hohem Leidensdruck verordnet werden sollte.
Die Verschreibung von medizinischem Cannabis ist seit dem 10. März 2017 mit Verabschiedung des "Cannabis als Medizin"-Gesetzes ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Dafür wird die Verordnung eines Arztes benötigt, der die Cannabis-Einnahme aufgrund einer schwerwiegenden, chronischen Erkrankung für sinnvoll erachtet. Die neue Gesetzgebung erleichtert es Ärzten, schwer kranken Patienten medizinisches Cannabis oder Zubehör wie Vaporisatoren auch erstattungsfähig zu verschreiben. Eine schwerwiegende Erkrankung schränkt beispielsweise Ihre Lebensqualität dauerhaft (mind. 6 Monate) maßgeblich ein. Außerdem kann die Behandlung mit medizinischem Cannabis nur dann durchgeführt werden, wenn keine anderen allgemein anerkannte medizinische Leistungen zur Verfügung stehen oder beispielsweise Nebenwirkungen eine Anwendung nicht ermöglichen. Weiter muss eine berechtigte Hoffnung auf Linderung der Beschwerden durch das medizinische Cannabis geben sein.
Laut geltendem Recht dürfen Patienten grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie auf Grund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind, d. h. sie müssen in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dabei gilt die gleiche Rechtslage wie bei anderen Medikationen, wie zum Beispiel bei Opioid-Verschreibungen. Ihr behandelnder Arzt wird Ihnen im persönlichen Gespräch nochmals erläutern, was insbesondere zu Beginn der Therapie diesbezüglich zu beachten ist. Eine persönliche Rechtsberatung darf Ihnen allerdings nur durch einen Rechtsanwalt gegeben werden.
Zu Beginn der Therapie werden Sie einen digitalen medizinischen Fragebogen zur Behandlung ausfüllen. Dieser wird im Anschluss von uns geprüft. Dieser Prozess ist für Sie völlig kostenlos. Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Erstgespräch vor Ort vereinbaren. Durch unsere Zusammenarbeit mit Versandapotheken kann Ihnen das verschriebene Präparat auf Wunsch und im Rahmen der freien Apothekenwahl bequem per Paket nach Hause geschickt werden. Nach dem Gespräch vor Ort finden die weiteren Sprechstunden im digitalen Format per Videosprechstunde statt, soweit dies ärztlich vertretbar ist.
Nach Ihrer kostenlosen Behandlungsanfrage werden wir alle relevante medizinische Unterlagen mit den jeweils gestellten Diagnosen, Medikationsplänen und Arztbriefen von Ihnen benötigen. Sollten Sie bereits eine Behandlung mit medizinischem Cannabis erhalten haben, so sind auch frühere ausgestellte Rezepte für uns hilfreich.
Sofern uns alle erforderlichen Dokumente vorliegen, werden wir Ihre Anfrage sorgfältig prüfen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Dauer für die Bearbetung je nach Auslastung variieren kann. Anschließend werden Sie umgehend von uns über die weiteren Schritte informiert. Dieser Prozess dauert normalerweise 1 bis 2 Werktage.
Im Rahmen der freien Apothekenwahl können Sie die Verschreibung grundsätzlich bei jeder Apotheke in Deutschland einreichen. Einige unserer Patienten haben die Erfahrung gemacht, dass dort Verfügbarkeiten und Preise jedoch zum Teil stark schwanken können. Über spezialisierte Versandapotheken kann Ihnen das verschriebene Präparat aber auf Wunsch auch bequem per Paket nach Hause geschickt werden. Wir können daher auf medizinisches Cannabis spezialisierte Versandapotheken weiterempfehlen.
Die ärztlichen Gespräche zur Therapiekontrolle finden alle 3 Monate statt und können bequem in Form von Videosprechstunden von Zuhause aus über Computer, Tablet oder über Ihr Smartphone wahrgenommen werden. Für weitere Fragen können Sie sich gerne auch im persönlichen Gespräch an den behandelnden Arzt wenden.
Nach der Sprechstunde erhalten Sie einen Scan des Rezeptes per E-Mail. Mit diesem Scan können Sie sich bei einer Apotheke Ihrer Wahl über die Verfügbarkeit und die Kosten des Präparats erkundigen und das Präparat bestellen. Das Originalrezept wird nach Ihrer Rückmeldung direkt an die Apotheke Ihrer Wahl verschickt. Dies spart Zeit, da BTM-Rezepte ab dem Tag der Ausstellung nur 7 Tage gültig sind. Das entwertete Originalrezept erhalten Sie dann zusammen mit Ihrem Präparat.
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben für eine Niederlassung (Versorgungsauftrag) ist eine Spezialisierung mit einer kassenärztlichen Zulassung in Deutschland nicht möglich. Daher können nur privatärztliche Behandlungen angeboten werden.
Die Kosten für die ärztliche Behandlung bei EvoCan setzen sich wie folgt zusammen:
Die Kosten für die ärztliche Behandlung, des Präparats aus der Apotheke oder auch Gebühren für medizinische Verdampfer sind von privaten Krankenkassen grundsätzlich erstattungsfähig. Unsere Rechnungen werden nach den Standards der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Eine Garantie, dass Ihre Krankenversicherung für die Kosten vollständig oder teilweise aufkommt, können wir allerdings nicht geben. Vorraussetzung für die Übernahem der Gebühren sind eine ärztliche Verordnung, der Bezug des Arzneimittels über die Apotheke, die medizinische Notwendigkeit dieser Therapie, welche den Regeln der Schulmedizin entspricht, oder fehlende schulmedizinische Methoden oder Arzneimittel mit Aussicht auf Erfolg.
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten ist das Verfahren leider komplizierter. Hier gilt nämlich der Genehmigungsvorbehalt. Für eine Übernahme der Kosten muss daher vor Therapiebeginn ein Antrag gestellt werden. Dieser darf laut aktueller Gesetzgebung nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. In der Realität ist dieser Anteil jedoch noch immer sehr hoch. Außerdem wird von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen vorausgesetzt, dass für die Krankheit keine andere allgemein anerkannte medizinische Leistung zur Verfügung steht, die Nebenwirkungen der Therapie eine Anwendung nicht empfehlenswert machen oder aus anderen individuellen Gründen die allgemein anerkannte Therapie nicht in Frage kommt.
Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Teilnahme an einer sogenannten Begleitstudie. Hierfür werden Patientendaten anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt, um Behandlungsdaten zum langfristigen Gebrauch von medizinischem Cannabis zu sammeln.
Aufgrund der Tatsache, dass die Behandlung durch EvoCan privatärztlich erfolgt, ist keine Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenkasse möglich. Ein Antrag kann nur durch niedergelassene Ärzte mit Kassensitz erfolgen. Allerdings können für die Beantragung einer Kostenübernahme Atteste und Gutachten für Krankenkassen bereitgestellt werden, die für die Anfrage zur Kostenübernahme durch einen niedergelassenen Arzt mit Kassensitz herangezogen werden kann.
Medizinisches Cannabis wird überwiegend inhalativ oder oral eingenommen werden. Die Einnahme ist dabei vorallem von der vorliegenden Form des Präparats abhängig. Während Extrakten beispielsweise in Tropfenform vorliegen, können Cannabisblüten über einen Verdampfer (Vaporisator) inhaliert werden. Ebenso ist die orale Einnahme durch Tee möglich, aber aufgrund schwer reproduzierbarer Ergebnisse nicht empfohlen. Das Rauchen von Cannabisblüten wird aufgrund schwerer gesundheitsschädlicher Folgen in der medizinischen Therapie nicht angewendet.
Medizinisches Cannabis hat eine Vielzahl an Wirkungen auf Körper und Gehirn, welche über sog. Cannabinoid-Rezeptoren vermittelt werden. Die Wirkung hängt hierbei von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel die Verabreichungsform, die Cannabis-Sorte oder auch der Gehalt an verschiedenen Cannabinoiden. Eine individuelle Anpassung der Therapie zur Linderung Ihrer Beschwerden hat daher absolute Priorität. Mögliche Wirkungen können je nach Präparat zum Beispiel beruhigend, schmerzstillend, stimmungsaufhellend oder auch entzündungshemmend sein.
Cannabinoide gelten allgemein als wirksam, sicher und verträglich sowie für eine Langzeittherapie geeignet. Allergische Reaktionen treten extrem selten auf. Zu Beginn einer Anwendung sind jedoch folgende Nebenwirkungen möglich: schneller Herzschlag, Mundtrockenheit, Schwindel, Müdigkeit, Euphorie, Appetitsteigerung. Im Rahmen der ärztlich überwachten Behandlung mit medizinischem Cannabis wurde bisher keine Entwicklung einer Abhängigkeit beobachtet. Grund hierfür sind geringe therapeutische Dosen, vorgeschriebene monatliche Kontrollen, die Erfahrung unserer Ärzte sowie allgemeine Richtlinien im Rahmen der Therapie, die das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit minimieren. Kontraindikationen einer Cannabistherapie müssen durch den Patienten jedoch im Vorfeld wahrheitsgemäß angegeben werden.
Zu Beginn jeder Therapie mit medizinischem Cannabis werden Cannabisblüten, -extrakte oder auch Fertigarzneimittel immer einschleichend dosiert. Die Höhe der Anfangsdosis ist dabei abhängig vom THC-Gehalt und wird langsam gesteigert. Die benötigte therapeutisch wirksame Dosis ist je nach Patient und Indikation sehr variabel, liegt jedoch überwiegend unter der psychoaktiven Dosis. Ärzte sind allgemein an eine gesetzliche Verschreibungshöchstmenge gebunden (100 g pro 30 Tage).